Die Klauseln für die Vermietung unserer Ferienwohnungen entsprechen geltendem französischen Recht, das sich wie folgt darstellt. Durch die Bestätigung der Reservierung durch den Mieter werden diese anerkannt.

Buchung
Buchungen werden auschliesslich über unsere eigene Homepage ausgeführt. Buchungen sind fest und verbindlich sobald und nur wenn eine Anzahlung bei uns eingegangen ist. Solange keine Anzahlung angekommen ist bleiben Ferienwohnungen und Daten offen für andere Urlauber.

Wichtig: Während der Hochsaison (April - Oktober + Dezember) sind unsere Ferienwohnungen bei der Woche vermietet. Kurzaufenthälte (3-6 Nächte) sind dann möglich nach Kalendergelegenheiten oder wenn die Anreise sofort nach einer bestehenden Reservierung kommt (oder die Abreise sofort davor). Bitte siehe Verfügungskalender.

An- und Abreise
Die Anreisezeit kann frühestens um 15.30 Uhr und spätestens bis 18.30 Uhr erfolgen. Spätestens am Vorabend der Anreise ist eine verbindliche Uhrzeit zwischen dem Mieter und dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter zu vereinbaren. Die Abreise erfolgt bis spätestens 10.00 Uhr des Abreisetages. Die Abnahme und die Übergabe der Schlüssel an dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter erfolgt spätestens am Vorabend der Abreise.

Im Falle des Rücktrittes
Verbleibt mehr als ein Monat bis zu Beginn des gebuchten Aufenthaltes, wird die getätigte Anzahlung nicht erstattet. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Einige Kreditkartenverträge (VISA Gold oder Mastercard Gold) beinhalten eine Reiserücktrittsversicherung, wenn die Anzahlung mit Kreditkarte erfolgt. Informieren Sie sich bei Ihrem Vertragspartner!
Verbleibt weniger als ein Monat bis zu Beginn des gebuchten Aufenthaltes, ist der gesamte Mietpreis fällig.

Sie können eine Reiserücktrittversicherung Online bei Europ Assistance bekommen. Hier ist der Link:
https://www.europ-assistance.de/partner/travel/Antrag_Urlaubspolice.php

Im Falle des Rücktrittes durch den Vermieter zahlt der Vermieter dem Mieter das Doppelte der Anzahlung zurück.

Teilt der Mieter eine verspätete Anreise nicht mit und ist diese mehr als 2 Tage überfällig, ist der Vermieter oder dessen Vertreter berechtigt, die Unterkunft an einen anderen Mieter zu vermieten.

Während des Aufenthaltes
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache persönlich zu bewohnen, es wie sein eigenes Heim zu behandeln und zu unterhalten. Die komplette Einrichtung befindet sich in tadellosem Zustand. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bezug zu melden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Reparaturen, die auf das fahrlässige Verhalten des Mieters zurückzuführen sind, werden diesem in Rechnung gestellt. Der Mieter hat ferner sicherzustellen, dass die Nachbarschaftsruhe durch ihn und seine Familie gewährleistet ist.

Die Unterkunft wird möbliert und mit Küchenutensilien, Geschirr, Gläsern, Bettdecken, Kopfkissen, Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet vermietet. Zu Beginn jeder Vermietung erfolgt eine Bestandsaufnahme. Im Schadensfalle (Zerstörung, Beschädigung oder eine für die Mietdauer unverhältnismäßig starke Abnutzung und Verschmutzung) ist Vermieter bzw. dessen Vertreter berechtigt, den Ersatz zu Lasten des Mieters vornehmen zu lassen (z.B. Reinigung der Vorhänge, Tapeten, Peppichboden, Teppiche, Fenster, Bettzeug usw.).

Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, sich gegen Feuer und Wasserschäden zu versichern. Im Schadensfalle erfolgen Schadensersatzansprüche. Hinweis: Eine Vielzahl der Wohngebäude- und Hausratversicherungen beinhalten eine entsprechende Klausel für den Aufenthalt am Urlaubsort. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung!

Sie können eine Reiseversicherung Online bei Europ Assistance bekommen. Hier ist der Link:
https://www.europ-assistance.de/partner/travel/Antrag_Urlaubspolice.php

Die Versicherung umfasst jedoch nur Schäden, die innerhalb von 24 Stunden durch den Mieter gemeldet wurden.

Kaution
Bei Ankunft wird eine Kreditkartenummer als Kaution genommen. Kein Geld wird abgezogen solange die Wohnung ohne Schaden zurück gegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache persönlich zu bewohnen, es wie sein eigenes Heim zu behandeln und zu unterhalten.

Nach entsprechender Anmeldung ist dem Vermieter bzw. dessen Vertreter der Zugang zu den vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren.